Juristische Beratung

ODT Consulting - Legal Consulting - Juristische Beratung

Grundlage der juristischen Beratung im Hinblick auf potentielle Gefährdungen durch psychische Belastungen im Betrieb bildet für Beratungen in der Bundesrepublik Deutschland der § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).

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In der Schweiz werden Arbeitgeber verpflichtet, für den Gesundheitsschutz ihrer Arbeitnehmer zu sorgen. Vier Rechtsformen sind von Bedeutung:
    • der Artikel 328 des Obligationenrechts (OR)
    • der Artikel 6 des Arbeitsgesetzes (ArG)
    • die Artikel 2 & 3 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge Verordnung, ArGV3)

Arbeitsbedingter Stress stellt somit auch unter juristischen Gesichtspunkten eine aktuelle Problemstellung dar.

Wir beraten Arbeitgeber, um Burnout-Ausfällen von Mitarbeitenden vorzubeugen und um Sie vor rechtlichen Folgen aufgrund von Burnout Erkrankungen zu schützen.

Konkret beraten wir Sie zu folgenden Kernthemen:

    • Haftungsrisiken des Arbeitsgebers (wenn Mitarbeiter an einem Burnout erkranken?)
    • Kündigungsschutz des Arbeitnehmers (Rechte und Pflichten des Arbeitgebers)
    • Entgeltfortzahlung (z.B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)
    • Wiedereingliederung (Rechte des Arbeitnehmers)

In unserer Beratung werden wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Sachverhalt überprüfen und Lösungswege entwickeln.