Juristische Beratung
Grundlage der juristischen Beratung im Hinblick auf potentielle Gefährdungen durch psychische Belastungen im Betrieb bildet für Beratungen in der Bundesrepublik Deutschland der § 5 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG).
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- der Artikel 328 des Obligationenrechts (OR)
- der Artikel 6 des Arbeitsgesetzes (ArG)
- die Artikel 2 & 3 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsvorsorge Verordnung, ArGV3)
Arbeitsbedingter Stress stellt somit auch unter juristischen Gesichtspunkten eine aktuelle Problemstellung dar.
Wir beraten Arbeitgeber, um Burnout-Ausfällen von Mitarbeitenden vorzubeugen und um Sie vor rechtlichen Folgen aufgrund von Burnout Erkrankungen zu schützen.
Konkret beraten wir Sie zu folgenden Kernthemen:
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- Haftungsrisiken des Arbeitsgebers (wenn Mitarbeiter an einem Burnout erkranken?)
- Kündigungsschutz des Arbeitnehmers (Rechte und Pflichten des Arbeitgebers)
- Entgeltfortzahlung (z.B. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall)
- Wiedereingliederung (Rechte des Arbeitnehmers)
In unserer Beratung werden wir gemeinsam mit Ihnen Ihren Sachverhalt überprüfen und Lösungswege entwickeln.
Wir freuen uns Sie kennenzulernen.
ODT Consulting - Mailand
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